UVB Versicherungslexikon
Unbekannter Unfallgegner
Unbekannter Unfallgegner bezeichnet eine Situation im Straßenverkehr, bei der ein Fahrzeug beschädigt wird, aber der Verursacher des Schadens nicht bekannt oder nicht ermittelbar ist. Dies kann beispielsweise bei Parkremplern oder Fahrerflucht vorkommen.
Absicherung durch die Kfz-Versicherung
Um solche Schäden abzusichern, bieten viele Versicherer eine Unfallgegner-Unbekannt-Deckung oder eine spezielle Schutzbrief-Leistung an. In der Regel ist diese Absicherung in der Vollkaskoversicherung enthalten, seltener in der Teilkasko.
Leistungsumfang
- Erstattung der Reparaturkosten nach einem Unfall mit unbekanntem Verursacher
- Übernahme von Mietwagenkosten während der Reparaturzeit
- Schutz vor dem finanziellen Risiko bei Fahrerflucht
Voraussetzungen
Der Schaden muss unverzüglich der Polizei gemeldet und eine Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet werden. Außerdem ist oft ein Gutachten oder eine Schadenaufnahme durch einen Sachverständigen erforderlich.
Wichtig
Nicht jeder Schaden durch einen unbekannten Unfallgegner wird automatisch ersetzt. Die genaue Absicherung und Bedingungen hängen vom individuellen Versicherungsvertrag ab. Ein Blick in die jeweiligen Annahmerichtlinien und Klauseln ist daher sinnvoll.
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