UVB Versicherungslexikon
Vermögensschäden
Vermögensschäden sind finanzielle Nachteile, die einer Person oder einem Unternehmen entstehen, ohne dass vorher ein Personen- oder Sachschaden eingetreten ist. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem reinen Vermögensschaden. Diese Schäden sind nicht automatisch in jeder Haftpflichtversicherung abgedeckt und erfordern oft eine spezielle Absicherung.
Beispiele für Vermögensschäden
- Ein Spediteur liefert Waren verspätet, wodurch dem Empfänger ein finanzieller Verlust entsteht (z. B. entgangener Gewinn).
- Ein Beratungsfehler führt bei einem Kunden zu einer falschen Investition und damit zu einem Geldverlust.
- Ein IT-Dienstleister löscht versehentlich wichtige Daten, wodurch dem Auftraggeber ein finanzieller Schaden entsteht, ohne dass eine Sache zerstört wurde.
Vermögensschäden in der Transport- und Lkw-Versicherung
Im Bereich der Verkehrshaftungsversicherung sind reine Vermögensschäden nicht immer automatisch versichert. Oft werden sie durch besondere Klauseln oder eine zusätzliche Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Für Transportunternehmen kann dies wichtig sein, da auch verspätete Lieferungen oder Vertragsverletzungen zu erheblichen finanziellen Ansprüchen führen können.
Abgrenzung zu anderen Schäden
- Personenschäden: Körperliche Verletzungen oder der Tod einer Person.
- Sachschäden: Beschädigung oder Zerstörung einer Sache.
- Vermögensschaden: Reiner finanzieller Verlust ohne vorangegangenen Personen- oder Sachschaden.
Die genaue Deckung für Vermögensschäden hängt von den Klauseln und Bedingungen des Versicherungsvertrags ab.
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