UVB Versicherungslexikon
Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht ist eine zentrale Versicherungsform für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler - insbesondere auch im Bereich Transport und Logistik. Sie schützt den Betrieb vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen Dritter, die durch betriebliche Tätigkeiten entstehen. Im Zusammenhang mit der Lkw-Versicherung spielt die Betriebshaftpflicht eine ergänzende Rolle, insbesondere wenn es um Schäden geht, die nicht durch den Fahrzeugbetrieb, sondern durch andere betriebliche Vorgänge verursacht werden.
Was deckt die Betriebshaftpflicht ab?
Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Dritten zugefügt werden. Dazu gehören:
- Personenschäden: z.B. Verletzungen von Kunden, Geschäftspartnern oder Passanten durch betriebliche Tätigkeiten.
- Sachschäden: z.B. Beschädigung fremder Güter beim Be- oder Entladen eines Lkw.
- Vermögensschäden: z.B. Folgeschäden aus einem Sach- oder Personenschaden, etwa durch Produktionsausfall beim Kunden.
Die Versicherung prüft dabei nicht nur, ob eine Schadenersatzpflicht besteht, sondern wehrt unberechtigte Forderungen auch ab - notfalls vor Gericht.
Abgrenzung zur Kfz-Haftpflicht und Verkehrshaftung
Während die Kfz-Haftpflichtversicherung ausschließlich für Schäden durch den Betrieb des Fahrzeugs aufkommt, greift die Betriebshaftpflicht bei Schäden außerhalb des eigentlichen Fahrbetriebs. Ein Beispiel: Wenn ein Mitarbeiter beim Entladen eines Lkw mit dem Hubwagen das Eigentum eines Kunden beschädigt, ist dies ein Fall für die Betriebshaftpflicht.
Die Verkehrshaftungsversicherung wiederum bezieht sich speziell auf den Transportauftrag und etwaige Schäden an der Fracht selbst - auch sie ist eine wichtige Ergänzung zur Betriebshaftpflicht im Speditions- und Logistikbereich.
Wer braucht eine Betriebshaftpflicht?
Im gewerblichen Umfeld ist die Betriebshaftpflicht für nahezu jede Branche empfehlenswert - besonders jedoch für Unternehmen mit Kundenkontakt, handwerklichen Tätigkeiten oder Risiken im Umgang mit Dritten. Im Transportgewerbe, bei Werkstätten oder Fuhrunternehmen zählt sie zur Grundabsicherung. Auch Vermieter, Handelsbetriebe und Dienstleister profitieren von dieser Absicherung.
Wichtige Hinweise
- Die Deckungssummen sollten ausreichend hoch gewählt werden - branchenüblich sind 3 bis 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
- Es lohnt sich, individuelle Risiken zu berücksichtigen - etwa Subunternehmerhaftung oder Umweltschäden.
- Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht gesetzlich oder durch Auftraggeber verpflichtend.
Fazit
Die Betriebshaftpflicht ist ein unverzichtbarer Baustein der unternehmerischen Risikoabsicherung - gerade im gewerblichen Verkehrsbereich. Sie schützt vor hohen finanziellen Belastungen durch Schadensersatzforderungen und ergänzt sinnvoll die Kfz- und Transportversicherungen.
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