UVB Versicherungslexikon
Vandalismus
Vandalismus bezeichnet vorsätzliche Beschädigungen oder Zerstörungen an Fahrzeugen durch Dritte. Dazu zählen zum Beispiel zerkratzter Lack, eingeschlagene Scheiben oder mutwillig beschädigte Außenspiegel.
Absicherung durch die Kfz-Versicherung
Vandalismusschäden sind meist über die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Die Teilkaskoversicherung bietet in der Regel keinen Schutz bei vorsätzlichen Fremdschäden.
Was tun bei Vandalismus?
- Schaden unverzüglich der Polizei melden und eine Anzeige erstatten
- Schaden der Versicherung melden und ggf. Fotos als Beweis anfertigen
- Keine eigenmächtigen Reparaturen ohne Freigabe durch den Versicherer durchführen
Wichtige Hinweise
Die Versicherer prüfen häufig den Schadenhergang genau, da Vandalismus vorsätzlich verursacht wird. Daher ist eine polizeiliche Anzeige oft Voraussetzung für die Schadenregulierung.
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