UVB Versicherungslexikon
Vorsatz in der Kfz-Versicherung
Vorsatz in der Kfz-Versicherung liegt vor, wenn ein Schaden absichtlich und wissentlich herbeigeführt wird.
Rechtsfolgen
Bei vorsätzlicher Schadenverursachung ist der Versicherer in der Regel leistungsfrei. Dies gilt sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Kaskoversicherung.
Abgrenzung zur groben Fahrlässigkeit
Während bei Vorsatz grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht, kann bei grober Fahrlässigkeit unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine Leistung erfolgen.
Praxisbedeutung
Versicherungsnehmer sollten sich der Tragweite vorsätzlichen Handelns bewusst sein, da dies erhebliche finanzielle Folgen haben kann.
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