UVB Versicherungslexikon
Wiederzulassung
Wiederzulassung bezeichnet die erneute Zulassung eines Fahrzeugs zum Straßenverkehr, nachdem es zuvor abgemeldet oder außer Betrieb gesetzt wurde.
Gründe für eine Wiederzulassung
Fahrzeuge können aus verschiedenen Gründen vorübergehend stillgelegt werden, etwa:
- saisonale Nutzung
- längere Reparaturzeiten
- vorübergehende Nichtnutzung
- Verkauf oder Halterwechsel
Soll das Fahrzeug später wieder am Straßenverkehr teilnehmen, muss es erneut zugelassen werden.
Voraussetzungen für die Wiederzulassung
Für die Wiederzulassung bei der zuständigen Zulassungsbehörde sind in der Regel verschiedene Unterlagen erforderlich. Dazu gehören unter anderem:
- eine gültige eVB-Nummer
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1
- ein gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung
Bedeutung für Fahrzeughalter
Erst nach erfolgreicher Wiederzulassung darf ein Fahrzeug wieder am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die erneute Registrierung stellt sicher, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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