UVB Versicherungslexikon
Abstellort
Abstellort bezeichnet in der Kfz-Versicherung den regelmäßigen Standort, an dem ein Fahrzeug außerhalb der Nutzung geparkt oder abgestellt wird. Der Abstellort kann Einfluss auf das Risiko eines Schadens und damit auch auf die Versicherungsprämie haben.
Bedeutung für die Risikobewertung
Versicherer berücksichtigen den Abstellort eines Fahrzeugs bei der Tarifkalkulation. Fahrzeuge, die regelmäßig in einer abschließbaren Garage oder auf einem gesicherten Betriebsgelände stehen, gelten in der Regel als weniger diebstahlgefährdet als Fahrzeuge, die dauerhaft im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden.
Besonders im gewerblichen Bereich – etwa bei Fuhrparks oder bei Fahrzeugen im gewerblichen Güterverkehr – spielt der Abstellort eine wichtige Rolle. Lkw, Transporter oder Spezialfahrzeuge können auf Betriebshöfen, Logistikzentren oder Parkplätzen abgestellt sein. Je nach Sicherheitsniveau kann dies das Risiko für Diebstahl, Vandalismus oder Unwetterschäden beeinflussen.
Angaben im Versicherungsantrag
Bei Abschluss einer Kfz-Versicherung wird der Versicherungsnehmer häufig nach dem üblichen Abstellort gefragt. Typische Kategorien sind:
- Einzelgarage
- Tiefgarage
- abgeschlossenes Betriebsgelände
- Carport
- öffentlicher Straßenraum
Wichtiger Hinweis
Ändert sich der Abstellort dauerhaft – beispielsweise durch einen Umzug oder eine betriebliche Umstrukturierung – sollte dies dem Versicherer mitgeteilt werden. In bestimmten Fällen kann sich dadurch die Prämie oder der Versicherungsschutz verändern.
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