UVB Versicherungslexikon
Diebstahl des Fahrzeugs
Diebstahl bezeichnet die unrechtmäßige Wegnahme eines Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen durch Dritte. In der Kfz-Versicherung ist der Diebstahlschutz in der Regel Bestandteil der Teilkaskoversicherung.
Umfang des Versicherungsschutzes
Versichert sind in der Regel:
- Die Entwendung des gesamten Fahrzeugs
- Teilediebstahl (z. B. Räder, Katalysator, Airbag)
- Diebstahl von fest eingebauten Zubehörteilen und Sonderausstattungen
Besondere Fälle
Nicht jeder Verlust ist automatisch versichert. Beispielsweise ist der einfache Verlust von Fahrzeugschlüsseln oder der Diebstahl von losen Gegenständen im Fahrzeug nicht immer abgedeckt – hier können Klauseln oder Zusatzversicherungen greifen.
Nachweispflicht
Im Schadenfall muss der Diebstahl unverzüglich der Polizei gemeldet und eine Diebstahlanzeige erstellt werden. Der Versicherer benötigt in der Regel Kopien dieser Anzeige und weitere Unterlagen wie Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Fahrzeugschlüssel.
Entschädigung
Die Versicherung ersetzt in der Regel den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Diebstahls, abzüglich eines eventuellen Restwertes, falls das Fahrzeug wieder aufgefunden wird und beschädigt ist.
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