UVB Versicherungslexikon
Deckungszusage
Mit der Deckungszusage oder einer Antragsannahmebestätigung sagt der der Versicherer den Versicherungsschutz im Vorfeld zu.
Das ist z.B. der Fall, wenn der Vertragsbeginn bereits in der Zukunft liegt, oder der Vertrag an Annahmerichtlinien gebunden ist und somit der Versicherungsschutz beim Versicherer angefragt werden muss.
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