UVB Versicherungslexikon
Fahrzeughalter
Fahrzeughalter ist die Person, die im Fahrzeugschein steht.
Das kann ein Mensch, als eine natürliche Person, oder auch eine Firma, als eine juristische Person, z.B. eine GmbH, sein.
Wird ein Fahrzeug für eine Einzelunternehmung zugelassen, muss zwingend eine natürliche Person sein. Wird der Geschäftsführer Halter, muss die eVB Nummer für die Halterschaft auf seine private Adresse ausgestellt werden.
Versicherungsnehmer und Inhaber der Schadenfreiheitsklasse kann aber trotzdem die Einzelunternehmung sein. Dann liegt ein abweichender Fahrzeughalter vor.
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