UVB Versicherungslexikon
Mallorca-Police
Häufig sind im Ausland gemietet Fahrzeuge nur mit einer sehr geringen Haftpflichtdeckung ausgestattet.
In vielen KFZ-Versicherungen ist die Mallorca-Deckungen bereits als Baustein enthalten. Der Versicherer deckt damit auch Mietfahrzeuge im europäischen Ausland ab und erhöht die Haftpflichtsumme für diese auf das deutsche Niveau. Die Mallorca-Police oder auch Mallorca-Deckung trägt zwar den Namen Mallorca, aber sie gilt in der Regel in allen EU-Ländern und Staaten innerhalb europäischer Grenzen.
Wenn Sie kein eigenes Fahrzeug besitzen, kann die Mallorca-Police auch über Ihre private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Weitere Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung .
Was deckt die Mallorca-Police ab?
Die Mallorca-Police erweitert die meist sehr niedrige gesetzliche Haftpflichtdeckung ausländischer Mietwagenfirmen auf das in Deutschland übliche Niveau. Im Schadensfall übernimmt die Mallorca-Police also die Differenz zwischen der gesetzlichen Mindestdeckung des Mietwagenlandes und der in Deutschland üblichen Versicherungssumme - oft mehrere Millionen Euro.
Beispielhafte Situation
Ein deutscher Urlauber mietet auf Mallorca ein Fahrzeug. Die Haftpflichtdeckung des örtlichen Vermieters beträgt nur 1 Million Euro. Verursacht der Fahrer nun einen Unfall mit einem hohen Personenschaden, würde die Mallorca-Police die Deckung bis zur in Deutschland üblichen Versicherungssumme von z.B. 100 Millionen Euro aufstocken.
Geltungsbereich
Die Mallorca-Police gilt:
- für Mietwagen, die im europäischen Ausland angemietet werden
- in der Regel für alle privaten Fahrten (keine gewerblichen Transporte)
- nur für Fahrzeuge, die nicht im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen
Wann ist sie enthalten?
In vielen Tarifen der Kfz-Versicherer ist die Mallorca-Police automatisch Bestandteil der Haftpflichtversicherung. Wer unsicher ist, sollte in den Vertragsbedingungen nachschauen oder bei der Versicherung nachfragen.
Wichtige Hinweise
- Die Mallorca-Police ersetzt keine Vollkaskoversicherung für das Mietfahrzeug - Schäden am Mietwagen selbst sind nicht abgedeckt.
- Sie greift nur bei berechtigtem Interesse - also z.B. wenn Sie oder ein Angehöriger das Fahrzeug gemietet haben.
- Sie gilt nicht bei Fahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen oder bei Lkw über 3,5 Tonnen (es sei denn, dies ist explizit eingeschlossen).
Fazit
Die Mallorca-Police bietet eine wichtige Ergänzung für Autofahrer, die im Ausland einen Mietwagen nutzen. Sie schützt vor finanziellen Risiken, die durch unzureichende Deckungssummen im Ausland entstehen können. Für Reisende ist sie ein sinnvoller Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung - oft bereits ohne Mehrkosten integriert.
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