UVB Versicherungslexikon
Mietfahrzeug
Mietfahrzeug bezeichnet ein Fahrzeug, das gegen Entgelt für einen begrenzten Zeitraum von einer Autovermietung oder einem anderen Anbieter zur Nutzung überlassen wird. Mietfahrzeuge werden häufig kurzfristig genutzt, etwa für Reisen, geschäftliche Fahrten oder als Ersatzfahrzeug nach einem Unfall.
Einsatzbereiche von Mietfahrzeugen
Mietfahrzeuge kommen in verschiedenen Situationen zum Einsatz. Typische Beispiele sind:
- Ersatzfahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne
- kurzfristiger Bedarf an zusätzlicher Mobilität
- geschäftliche Fahrten oder Dienstreisen
- Transportaufgaben mit gemieteten Transportern oder Lkw
Viele Unternehmen nutzen Mietfahrzeuge auch zur kurzfristigen Erweiterung ihrer Fahrzeugflotte, etwa bei saisonalen Auftragsspitzen.
Versicherungsschutz bei Mietfahrzeugen
In der Regel besteht für Mietfahrzeuge eine Kfz-Versicherung, die vom Vermieter abgeschlossen wurde. Häufig umfasst diese eine Haftpflichtversicherung sowie eine Kaskoversicherung. Je nach Vertrag kann jedoch eine Selbstbeteiligung vereinbart sein.
Besonderheiten bei gewerblicher Nutzung
Werden Mietfahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr eingesetzt, sollten die vertraglichen Regelungen zur Nutzung und zum Versicherungsschutz sorgfältig geprüft werden. Insbesondere bei Transportaufträgen können zusätzliche Versicherungen sinnvoll sein.
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