UVB Versicherungslexikon
Mitverschulden
Mitverschulden liegt vor, wenn eine geschädigte Person durch eigenes Verhalten teilweise zum Eintritt oder zur Höhe eines Schadens beigetragen hat. In solchen Fällen kann der Anspruch auf Schadenersatz entsprechend reduziert werden.
Grundsatz im Schadenrecht
Das Prinzip des Mitverschuldens ist im deutschen Schadenrecht verankert. Es besagt, dass bei der Schadenverteilung berücksichtigt wird, in welchem Umfang die beteiligten Parteien zum Schaden beigetragen haben.
Beispiele im Straßenverkehr
Typische Situationen, in denen ein Mitverschulden eine Rolle spielen kann, sind beispielsweise:
- fehlende oder unzureichende Ladungssicherung
- nicht angepasste Geschwindigkeit
- Missachtung von Verkehrsregeln
In solchen Fällen kann ein Gericht oder ein Versicherer entscheiden, dass beide Parteien anteilig für den Schaden verantwortlich sind.
Bedeutung für die Versicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung prüft im Schadenfall, in welchem Umfang ein Mitverschulden vorliegt. Entsprechend dieser Bewertung wird die Höhe der Entschädigung angepasst.
Auch bei der Regulierung von Schäden im gewerblichen Güterverkehr kann das Mitverschulden eine Rolle spielen, etwa wenn mehrere Beteiligte an einem Transportprozess beteiligt sind.
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