Lkw Versicherungslexikon
Tierbissschäden
Dabei handelt es sich um Tier-/ oder Marderbiss verursachte unmittelbare Schäden.
Das umfasst auch Schäden an Gummimanschetten, Kabeln, Leitungen, Schläuchen und Dämmmatten sowie die Folgeschäden daraus.
Tierbissschäden sind ein häufiger Schadenfall in der Teilkaskoversicherung, der besonders Fahrzeughalter in ländlichen oder stadtnahen Regionen betrifft. Dabei handelt es sich meist um Schäden durch Marder, die Kabel, Schläuche oder Isolierungen im Motorraum durchbeißen. Die Auswirkungen können harmlos, aber auch sicherheitsrelevant und kostspielig sein - etwa wenn Bremsleitungen oder Zündkabel beschädigt werden.
Welche Tierbissschäden sind versichert?
Standardmäßig übernehmen viele Teilkaskoversicherungen die Kosten für direkte Schäden durch Tierbiss - also z.B. für das durchgebissene Kabel selbst. Einige Versicherer bieten jedoch erweiterte Deckungen an, die auch Folgeschäden einschließen. Dazu zählen etwa:
- Beschädigung angrenzender Fahrzeugteile (z.B. Steuergeräte, Kühlschläuche)
- Motorschäden infolge mangelnder Kühlung
- Kurzschlüsse oder Elektronikschäden
Ob solche erweiterten Schäden übernommen werden, hängt vom gewählten Tarif und den Klauseln im Vertrag ab. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich also.
Unterschied zwischen Marderbiss und Tierbiss
Früher war in vielen Policen nur von „Marderbiss“ die Rede. Heute sprechen moderne Tarife häufig allgemein von „Tierbiss“, was auch Schäden durch andere Tiere wie Ratten oder Waschbären mit einschließen kann. Wer auf umfassenden Schutz setzt, sollte einen Tarif mit möglichst breitem Deckungsumfang wählen.
Wie kann man Tierbissschäden vermeiden?
- Verwendung von Mardergittern oder Ultraschallgeräten im Motorraum
- Regelmäßige Sichtprüfung von Kabeln und Schläuchen
- Parken in geschlossenen Garagen
- Einbau von Kabelummantelungen oder speziellen Schutzvorrichtungen
Ein vollständiger Schutz lässt sich nicht garantieren - Prävention kann aber das Risiko deutlich reduzieren.
Welche Versicherung zahlt bei Tierbiss?
Direkte Tierbissschäden sind in der Regel über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Folgeschäden dagegen nur, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist. Die Vollkaskoversicherung greift hier nicht automatisch zusätzlich ein.
Fazit
Tierbissschäden sind ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Fahrzeughalter. Wer sich absichern möchte, sollte beim Abschluss der Teilkaskoversicherung auf eine Police achten, die auch Folgeschäden abdeckt und den Begriff „Tierbiss“ möglichst umfassend definiert. So lassen sich im Ernstfall hohe Reparaturkosten vermeiden.
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