UVB Versicherungslexikon
Klauseln
Klauseln ergänzen den Versicherungsschutz, der bereits über die allgemeinen Versicherungsbedingungen bestehen.
Der Umfang der Klauseln kann je Versicherer variieren.
Beispiel:
- Versicherer A bietet die erweiterte Wildschadenklausel bis zu 5.000,00 € Schadensumme an.
- Versicherer V bietet die gleiche Klausel, allerdings bis zu 15.000,00 € Schadensumme.
Hier muss eine Abwägung stattfinden, wie hoch der aktuelle Wert eines Fahrzeugs ist. Bei einem Fahrzeug mit aktuellem Wert von etwa 20.000,00 € bietet Versicherer B den besseren Schutz. Handelt es sich um ein Fahrzeug mit einem aktuellen Wert von 3.000,00 €, ist der Umfang von Versicherer absolut ausreichend.
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