Lkw Versicherungslexikon
Klauseln
Klauseln ergänzen den Versicherungsschutz, der bereits über die allgemeinen Versicherungsbedingungen bestehen.
Der Umfang der Klauseln kann je Versicherer variieren.
Beispiel:
- Versicherer A bietet die erweiterte Wildschadenklausel bis zu 5.000,00 € Schadensumme an.
- Versicherer V bietet die gleiche Klausel, allerdings bis zu 15.000,00 € Schadensumme.
Hier muss eine Abwägung stattfinden, wie hoch der aktuelle Wert eines Fahrzeugs ist. Bei einem Fahrzeug mit aktuellem Wert von etwa 20.000,00 € bietet Versicherer B den besseren Schutz. Handelt es sich um ein Fahrzeug mit einem aktuellen Wert von 3.000,00 €, ist der Umfang von Versicherer absolut ausreichend.
Klauseln in der Kfz-Versicherung sind ergänzende oder einschränkende Bestimmungen, die den Versicherungsvertrag individuell anpassen. Sie konkretisieren oder verändern die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und regeln besondere Sachverhalte, Risiken oder Ausschlüsse. Klauseln sind rechtlich verbindlich und müssen vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss akzeptiert werden.
Arten von Klauseln in der Kfz-Versicherung
Es gibt zahlreiche Klauseln, die je nach Tarif, Fahrzeugtyp oder Verwendungszweck zur Anwendung kommen. Zu den häufigsten zählen:
- Selbstbeteiligungsklausel: Legt fest, welchen Anteil der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst trägt. Häufig bei der Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung.
- Grobfahrlässigkeitsklausel: Regelt, ob Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (z.B. rote Ampel überfahren) gedeckt sind oder nicht.
- Fahrerklausel: Beschränkt den Versicherungsschutz auf bestimmte oder berechtigte Fahrer, siehe auch berechtigte Fahrer.
- Gewerbliche Nutzung: Klauseln, die den Versicherungsschutz bei gewerblichem Güterverkehr oder sonstigem gewerblichen Einsatz anpassen.
- Werkstattbindungsklausel: Verpflichtet den Versicherungsnehmer, Reparaturen in Partnerwerkstätten des Versicherers durchführen zu lassen - oft verbunden mit Beitragsvorteilen.
- Jährliche Fahrleistung: Klausel zur Begrenzung der versicherten Kilometerleistung - bei Überschreitung droht Rückstufung oder Nachzahlung.
Bedeutung und Wirkung
Klauseln beeinflussen direkt die Leistungspflicht des Versicherers. Ein Beispiel: Eine Klausel zur Werkstattbindung kann im Schadenfall dazu führen, dass nur bei Reparatur in der vorgeschriebenen Partnerwerkstatt die vollen Leistungen erstattet werden. Wird gegen die Klausel verstoßen, kann dies zu Kürzungen führen.
Auch die Annahmerichtlinien eines Versicherers können Klauseln enthalten, die bestimmte Risiken ausschließen oder nur gegen Zuschlag absichern - z.B. bei häufigem Fahrereinsatz, besonders leistungsstarken Fahrzeugen oder Fahrern unter 23 Jahren.
Transparenz und Beratung
Da Klauseln oft kleingedruckt in den Versicherungsbedingungen stehen, werden sie von vielen Kunden übersehen. Umso wichtiger ist es, sich vor Abschluss genau zu informieren oder ein Versicherungsbüro bzw. Vergleichsportal mit entsprechender Beratung hinzuzuziehen. Dort können die Auswirkungen einzelner Klauseln auf den Schutz und die Kosten transparent gemacht werden.
Tipp: Bei einem Online-Vergleich für Kfz- oder Lkw-Versicherungen sollten die Tarifdetails sorgfältig geprüft werden - insbesondere die dort enthaltenen Klauseln.
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