UVB Versicherungslexikon
Unwetterschaden
Unwetterschaden bezeichnet Schäden am Fahrzeug, die durch extreme Wetterereignisse wie Starkregen, Hagel, Sturm, Überschwemmungen oder Blitzschlag verursacht werden. In der Kfz-Versicherung sind solche Schäden in der Regel über die Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Was ist versichert?
- Beschädigungen durch Hagel, z. B. Dellen und Lackschäden
- Wasserschäden infolge Überschwemmung oder Starkregen
- Sturmschäden durch herabfallende Äste oder umgestürzte Bäume
- Blitzschlag und daraus resultierende Folgeschäden
Besonderheiten bei der Schadenregulierung
Nach einem Unwetterschaden sollte der Schaden möglichst zeitnah der Versicherung gemeldet und dokumentiert werden, idealerweise mit Fotos. Einige Versicherer verlangen zudem eine Bestätigung, dass das Fahrzeug bei Eintritt des Schadens ordnungsgemäß geparkt war.
Erweiterte Schutzoptionen
Manche Versicherer bieten spezielle Klauseln oder Zusatzbausteine an, die den Schutz bei Unwetterschäden erweitern, beispielsweise durch Einschluss von weiteren Naturgefahren oder eine verbesserte Entschädigung.
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