UVB Versicherungslexikon
Brand (Fahrzeugbrand)
Brand bezeichnet das selbstständige, mit Flammen verbundene Feuer, das sich ohne einen bestimmungsgemäßen Herd ausbreitet und in der Regel Schäden am Fahrzeug verursacht. In der Kfz-Versicherung sind Brandschäden typischerweise durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Umfang des Versicherungsschutzes
Versichert sind in der Regel:
- Brandschäden am gesamten Fahrzeug
- Schäden durch Explosion
- Folgeschäden durch Löscharbeiten
Abgrenzung
Nicht als Brand gelten Schmorschäden, z. B. durch einen Kurzschluss ohne Flammenbildung. Solche Schäden sind meist nur versichert, wenn dies ausdrücklich in den Versicherungsklauseln geregelt ist.
Schadenmeldung
Im Schadenfall muss der Versicherer umgehend informiert werden. Zudem können Polizei oder Feuerwehr in die Ermittlung der Brandursache einbezogen werden, um Brandstiftung oder technische Defekte zu klären.
Entschädigung
Die Versicherung ersetzt in der Regel den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs oder übernimmt die Reparaturkosten, sofern diese unterhalb der Entschädigungsgrenze liegen.
Wir sind persönlich für Sie da!
Wir sind keine „Internet-Bude“, sondern seit 1997 ein Unternehmen im Ruhrgebiet –
mit echten Mitarbeiterinnen, die Ihnen weiterhelfen, Sie unterstützen und begleiten!
Was wir machen? –
Wir finden die günstigste Lkw-Versicherung für Sie!
Wenn Sie nicht wissen welcher Tarif / Versicherung für Sie in Frage kommt, rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gern weiter!
Wer wir sind – was wir tun
Erfahren Sie mehr über uns und unsere Arbeit: