UVB Versicherungslexikon
Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung ist eine optionale Zusatzversicherung zur Kfz-Versicherung, die Personenschäden bei einem Unfall absichert - unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Versichert sind dabei sowohl der Fahrer als auch die mitfahrenden Personen im Fahrzeug. Diese Versicherung wird zunehmend durch den moderneren Fahrerschutz ersetzt, ist aber weiterhin in vielen Fällen ein Thema, insbesondere bei älteren Policen oder bei bestimmten Risikogruppen.
Was deckt die Insassenunfallversicherung ab?
Die Insassenunfallversicherung zahlt, wenn Fahrer oder Mitfahrer bei einem Unfall verletzt oder getötet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fahrer oder ein anderer Verkehrsteilnehmer schuld war. Die Leistungen erfolgen meist in Form einer Einmalzahlung oder Rente und umfassen typischerweise:
- Invaliditätsleistungen (ab einem festgelegten Invaliditätsgrad)
- Todesfallleistung an die Hinterbliebenen
- Krankenhaustagegeld
- Übergangsleistungen bei längerer Beeinträchtigung
Leistungsprinzip: Unabhängig vom Verschulden
Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Versicherungen besteht darin, dass die Insassenunfallversicherung verschuldensunabhängig leistet. Auch bei selbst verschuldeten Unfällen zahlt sie - im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die nur Schäden bei Dritten ersetzt.
Wann ist die Insassenunfallversicherung sinnvoll?
Der Nutzen dieser Versicherung wird heute häufig diskutiert, da viele Risiken bereits durch andere Policen abgedeckt sind. Dennoch kann eine Insassenunfallversicherung in bestimmten Fällen sinnvoll sein, zum Beispiel:
- wenn häufig mehrere Personen mitfahren
- wenn keine private Unfallversicherung besteht
- bei regelmäßigem Transport von Fahrgästen (z.B. im gewerblichen Bereich)
Zu beachten ist jedoch, dass Mitfahrer in vielen Fällen bereits über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geschützt sind. Der eigentliche Mehrwert liegt daher in der Absicherung des Fahrers bei selbst verschuldeten Unfällen - eine Lücke, die mittlerweile der Fahrerschutz zielgerichteter schließt.
Grenzen der Insassenunfallversicherung
- Die Leistungen sind auf vertraglich festgelegte Summen begrenzt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
- Oft greifen feste Progressionstabellen, die je nach Invaliditätsgrad unterschiedlich hohe Zahlungen auslösen.
- Keine Absicherung von Sachschäden - diese sind über die Kaskoversicherung geregelt.
Die Insassenunfallversicherung bietet eine zusätzliche finanzielle Absicherung bei Personenschäden im Fahrzeug, ist aber in vielen Fällen durch andere Versicherungen - wie Haftpflicht, private Unfallpolicen oder Fahrerschutz - ersetzbar oder sogar überflüssig. Wer dennoch auf eine feste Leistung im Schadenfall Wert legt, kann sie gezielt als Ergänzung in den Versicherungsschutz aufnehmen.
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