UVB Versicherungslexikon
Unfallflucht
Unfallflucht liegt vor, wenn sich eine am Unfall beteiligte Person vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zur Person, zum Fahrzeug und zum Unfallhergang zu ermöglichen. Dieses Verhalten ist strafbar.
Pflichten nach einem Verkehrsunfall
Nach einem Unfall sind die Beteiligten verpflichtet, am Unfallort zu bleiben und die notwendigen Angaben auszutauschen. Dazu gehören beispielsweise:
- Name und Anschrift
- Angaben zum Fahrzeug
- Versicherungsinformationen
Wenn keine andere beteiligte Person anwesend ist, muss eine angemessene Zeit gewartet oder die Polizei informiert werden.
Versicherungsrechtliche Folgen
Im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung kann Unfallflucht erhebliche Konsequenzen haben. Sie kann als Obliegenheitsverletzung gewertet werden.
Der Versicherer kann in solchen Fällen unter Umständen Regressforderungen stellen oder die Leistung teilweise einschränken.
Bedeutung im gewerblichen Verkehr
Im gewerblichen Güterverkehr ist ein korrektes Verhalten nach einem Unfall besonders wichtig. Neben strafrechtlichen Folgen können auch arbeitsrechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen entstehen.
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