UVB Versicherungslexikon
Wildschaden
Wildschaden bezeichnet Schäden am Fahrzeug, die durch den Zusammenstoß mit Haarwild entstehen. In der Teilkaskoversicherung sind solche Schäden in der Regel mitversichert, allerdings oft nur für Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes (z. B. Rehe, Wildschweine, Füchse).
Erweiterter Wildschadenschutz
Einige Versicherer bieten die erweiterte Wildschadenklausel an. Diese deckt Schäden auch bei Kollisionen mit anderen Tieren wie z. B. Rindern, Pferden, Hunden oder Vögeln ab.
Nachweis
Oft ist für die Schadenregulierung ein Nachweis des Unfalls notwendig, etwa durch eine polizeiliche Bestätigung oder die Meldung an den zuständigen Jagdpächter.
Hinweis zur Schadenmeldung
- Fotos von Unfallstelle und Tier (falls möglich) anfertigen
- Schaden unverzüglich der Versicherung melden
- Keine eigenmächtigen Reparaturen vor Freigabe durch den Versicherer
Bei einem Ausweichmanöver ohne direkten Kontakt zum Tier kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein, wenn keine Klauseln dies abdecken.
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